Jägerhaus; zukünftiges Konzept des Eigentümers


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-06. Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Der Eigentümer des Jägerhauses hat ein Konzept zur weiteren Nutzung des Areals erarbeitet. Dieses wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnisnahme und ggf. Diskussion vorgelegt.

Ein förmlicher Antrag ist mit dem vorgelegten Konzept nicht verbunden. Für eine mögliche Baulandausweisung am Jägerhaus sieht die Verwaltung aktuell weder die notwendigen Kapazitäten als auch eine städtebauliche Notwendigkeit, dafür jedoch einige tatsächliche und rechtliche Probleme. Im Außenbereich sind Vorhaben wie eine Bebauung durch z.B. Tiny-Häuser grundsätzlich nicht zulässig. Ebenfalls wird eine Umnutzung der Gastronomie in eine Mietwohnung kritisch gesehen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache am 04.02.2021 behandelt. Er nimmt das vorgelegte Konzept zur weiteren Nutzung des Areals am Jägerhaus zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung empfiehlt er, weder einer Bebauung durch z.B. Tiny-Häusern, noch einer Nutzungsänderung der Gastronomie in eine Mietwohnung zu zustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, bis auf weiteres weder einer Bebauung durch z.B. Tiny-Häuser, noch einer Nutzungsänderung der Gastronomie in Wohnraum, zu zustimmen. Es soll weder ein Bebauungsplan aufgestellt, noch der Flächennutzungsplan geändert oder vorbereitende Untersuchungen veranlasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2021 12:26 Uhr