Fremdenverkehrsbeitrag; Änderung der Fälligkeiten für die Vorauszahlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-06. Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß § 5 Abs 1. der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages ist die Vorauszahlung jeweils am 01.05. und 01.08. eines Jahres zu leisten. Aufgrund der derzeit immer noch schwierigen Situation in Zusammenhang der Pandemie wird zur Erleichterung und Abmilderung für die örtliche Wirtschaft vorgeschlagen, die Fälligkeiten für das Jahr 2021 wieder auf den 01.08. und 01.10. zu verschieben.
Dies wurde erstmalig im Jahr 2020 aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 21.04.2020 angewandt.
Unabhängig davon bestehen die Möglichkeiten einer Herabsetzung des Beitrages sowie einer Stundung.

Beschluss

Die Fälligkeit für die Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrages wird, abweichend von der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages, aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2021 auf den 01.08. und 01.10. festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2021 12:26 Uhr