Antrag an den Gemeinderat; Mühlstraße; Tempo-30-Zone


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-06. Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Anlieger in der Mühlstraße haben sich mit einem Antrag an den Gemeinderat gewandt, dass die dort geltende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h deutlicher sichtbar gemacht werden sollte.

Hierzu wurden farbliche Markierungen auf dem Fahrbahnbelag vorgeschlagen.

Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung wurde bis Ende 2020 auch im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung durch das KDZ Oberland überwacht. Die Messstelle wird aktuell jedoch auf Veranlassung der Verwaltung nicht mehr angefahren, da es kaum Beanstandungen gab und das Verkehrsaufkommen im Messzeitraum sehr gering war.

Nach Rücksprache mit dem Bauhof wird seitens der Verwaltung von einer großflächigen Fahrbahnmarkierung abgeraten, da diese in der Regel jährlich erneuert werden müssen.

Das vorhandene Verkehrszeichen „Tempo-30-Zone“ an der Abzweigung Murnauer Straße / Mühlstraße wird durch den Bauhof versetzt, um die Wahrnehmung und Sichtbarkeit zu erhöhen.

Desweiteren wird seitens des Bauhofs eine Geschwindigkeitsmessanlage aufgestellt. Diese „blitzt“ zwar nicht, zeichnet jedoch die Gesamtzahl der Fahrzeuge und der Geschwindigkeits-übertretungen auf. Damit soll die Verkehrssituation nun über einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen) überwacht werden.

Die Verwaltung empfiehlt, derzeit keine weiteren Schritte in dieser Sache zu unternehmen. Sofern die Auswertung der Geschwindigkeitsüberwachung ergibt, dass es tatsächlich zu zahlreichen und erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kommt, wird die Situation neu bewertet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Bereich der Mühlstraße derzeit keine weiteren Fahrbahnmarkierungen oder Schilder zum Hinweis auf die geltende Geschwindigkeits-beschränkung zu installieren. Sofern die Auswertung der Verkehrsüberwachung einen Handlungsbedarf ergibt, ist die Sache dem Gemeinderat erneut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.04.2021 12:26 Uhr