Die Antragsteller planen auf dem Grundstück FlNr. 2547 im Ortsteil Hinterkehr an der Kehrer Str. die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Nach den vorgelegten Unterlagen kann jedoch eine privilegierte Landwirtschaft unterstellt werden, somit richtet sich die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Möglicherweise werden durch das Vorhaben jedoch öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB beeinträchtigt. Diesbezüglich hat sich die Gemeinde mit der Bitte um Stellungnahme an das Landratsamt gewandt.
Eine ausreichende Erschließung ist über die direkte Lage an der Kehrer Str. gesichert.
Die Ortsgestaltungssatzung ist auf das Vorhaben nicht anwendbar.
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben in ihrer Sitzung am 6.05.2021 lange und intensiv über den geplanten Standort, der sehr kritisch gesehen wird, sowie möglicher Alternativstandorte die näher an der Hofstelle liegen, diskutiert. Dabei wird der grundsätzliche Bedarf einer Maschinenhalle nicht in Frage gestellt.
Letztendlich empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, da durch die geplante Lage das Erscheinungsbild des Weilers Hinterkehr beeinträchtigt würde. Zudem steht die geplante Maschinenhalle in keiner räumlichen Nähe zur Hofstelle.
Am Freitag, den 07.05.2021 führten die beiden Bürgermeister bei einem spontanen Vororttermin ein längeres Gespräch mit den Bauwerbern. Dabei wurden die Gründe für den Standort erörtert und warum die Alternativstandorte problembehaftet sind, siehe auch E-Mail. Das Ehepaar Fischer wäre auch bereit, die geplante Maschinenhalle 5 bis 7m Richtung Westen zu verschieben, um einen Kompromiss zu finden.
Am Montag, den 10.05.2021 fand mit Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses ein Vorort-Termin statt, um den geplanten Standort, sowie auch die Alternativstandorte in Augenschein zu nehmen und bestehende Fragen zu klären. Dabei wurde auch ein Nachbargrundstück begutachtet, das als geeignet erscheint. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Grundstückseigentümer wäre dieser bereit, einen Teil des Grundstücks, im Tausch gegen ein anders, dafür zur Verfügung zu stellen.