Bauantrag; FlNr. 2614, Hörnle-Hütte; Erweiterung der bestehenden Terrasse
Daten angezeigt aus Sitzung:
2021-09. Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragstellerin plant auf der FlNr. 2614 eine Erweiterung der bestehenden Terrasse der Hörnle-Hütte. Die Terrasse soll min einer Fläche von 76, 32m² auf einem ca. 1,5m hohen Podest in Holzbauweise errichtet werden.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Die Ortsgestaltungssatzung ist für das Vorhaben nicht anwendbar.
Es wird eine Abweichung von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO beantragt, da ein Teil der Abstandsflächen nicht auf dem Baugrundstück, sondern auf dem Nachbargrundstück FlNr. 2615 liegt. Die Überschreitung beträgt jedoch nur 0,16 m² und kann daher als geringfügig betrachtet werden.
Nach eingehender Diskussion hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 6.05.2021 einstimmig empfohlen, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Mit der beantragten Abweichung von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO besteht Einverständnis.
Beschluss
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Mit der beantragten Abweichung von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.06.2021 07:46 Uhr