Genehmigungsfreistellung; Am Hochfeld 21; Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-09. Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-09. Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf der FlNr. 1470/2, Am Hochfeld 21 im Neubaugebiet Kienzerleweg den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage.

Das Vorhaben hält alle Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sowie des Bebauungsplans „Kienzerleweg“ ein, da die mittlere talseitige Wandhöhe die nach den Festsetzungen des Bebauungsplans maximal zulässige Wandhöhe nicht überschreitet. Geringfügige Abweichungen, wie aus den vorgelegten Unterlagen entnommen werden kann, sind dabei nach Einschätzung der Verwaltung unschädlich.

Die Erschließung ist nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen gesichert. Der Bau der Erschließungsanlagen beginnt in den nächsten Wochen und soll bis Mitte September abgeschlossen sein.

Das Vorhaben kann daher wie beantragt im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden, sofern der Gemeinderat nicht entscheidet, dass ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Das Gesetz schreibt keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 6.05.2021 eingehend mit dem Bauvorhaben beschäftigt. Insbesondere die Dachgestaltung bzw. die Zugehörigkeit des Dachüberstandes auf der Nordost-Seite gab Anlass zur Diskussion. Nachdem die Mitglieder keine einheitliche Lösung finden konnten, empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren realisiert werden soll. Die Bauwerber werden auf die Problematik des Dachüberstands auf dem Nachbargrundstück hingewiesen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.06.2021 07:46 Uhr