Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung neue Ortsstraße "Raiffeisenstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-09. Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-09. Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die im vorgelegten Lageplan gekennzeichnete Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Diese ist somit nach Art. 6 BayStrWG noch zu widmen.

Außerdem muss noch ein Straßenname festgelegt werden.
Da das Gebiet beim Bebauungsplanverfahren als „Raiffeisenstraße“ bezeichnet wurde, wird dieser auch als Straßenname vorgeschlagen.

Beschluss 1

Die Ortsstraße soll die Bezeichnung „Raiffeisenstraße“ erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Widmung in folgender Form:

Straßenklasse:        Ortsstraße
Name der Straße:        Raiffeisenstraße
Flst.-Nrn.:        1187/3 Teilfläche, 321/1 Teilfläche, 322 Teilfläche, 323 Teilfläche, 323/2 Teilfläche und 322/3 Teilfläche, Gemarkung Bad Kohlgrub
Anfangspunkt:        Abzweigung von der Staatsstraße 2062 auf Höhe der nördlichen Grenze Flst. Nr. 1187/3, Gemarkung Bad Kohlgrub
Endpunkt:        Einmündung in die Raiffeisenstraße bei Flst. 321/1, Gemarkung Bad Kohlgrub
Straßenbaulastträger:        Gemeinde Bad Kohlgrub
Länge:        0,150 km
Breite:        durchgehend mindestens 3,0 m, in Kurvenbereichen bis zu 5,0 m

Die Widmung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2021 07:46 Uhr