Harrerstr. 7; Errichtung eines Gartenhauses; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-10. Sitzung des Gemeinderates, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-10. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Eine Miteigentümerin des Anwesens Harrerstr. 7 hat die Errichtung einer gem. Art 57 BayBO verfahrensfreien Gartenhütte begonnen. Dabei wurde festgestellt, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Fallerstraße“ widerspricht, der an der entsprechenden Stelle eine öffentliche Verkehrsfläche vorsieht. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt aufgrund der bisher nicht erteilten isolierten Befreiung, den Bau einzustellen, weshalb sich die Bauherrin mit einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans an die Gemeinde gewandt hat.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich eingehend mit dem Vorhaben in seiner Sitzung am 02.06.2021 befasst. Mehrheitlich haben sich die Mitglieder dafür ausgesprochen, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zu erteilen, da zum heutigen Zeitpunkt nicht entschieden werden kann, ob diese Straße in der Zukunft für die Erschließung der westlich gelegenen Grundstücke nicht doch noch benötigt wird.

Anmerkung der Verwaltung zur Einschätzung des Bau- und Umweltausschusses:
Die für einen möglichen Straßenbau benötigten Flächen befinden sich aktuell durchgehend in Privatbesitz, unter anderem der Antragstellerin. Im Bebauungsplan ist eine Straßenbreite von 9 m vorgesehen, die nach heutigen Gesichtspunkten deutlich überdimensioniert wirkt. Die Verlängerung der Straße „Am Hochfeld“ im neuen Baugebiet „Kienzerleweg“ wird beispielsweise nur mit einer Breite von 5 m realisiert. Nach Errichtung des Gartenhauses wäre an der betreffenden Stelle immer noch eine Straßenbreite von 7 m möglich. Da die Straße gleichmäßig entlang der Grundstücksgrenze geplant ist, würde somit das Gartenhaus einem Straßenbau mit 5 m Straßenbreite nicht entgegenstehen. Eine größere Straßenbreite von bis zu 7 m wäre bei einer weiteren Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks ebenso möglich. Zudem ist festzuhalten, dass die geplante Verkehrsfläche seit der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahre 1970 und damit seit über 50 Jahren nicht realisiert wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Fallerstraße“ zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Datenstand vom 15.07.2021 09:28 Uhr