Bauantrag; Erlestr. 2; Umbau des Eiscafes und Dachanhebung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-10. Sitzung des Gemeinderates, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-10. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Flst.-Nr. 31 den Umbau des Eiscafes und eine Dachanhebung.
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Nach den zunächst vorgelegten Unterlagen und unter Betrachtung der umliegenden Bebauung ist davon auszugehen, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden bis auf § 5 Abs. 3 der Ortsgestaltungssatzung erfüllt. Danach sind Dachaufbauten unter 30° Dachneigung unzulässig. Eine entsprechende Abweichung wurde nicht beantragt.

Weitere baurechtliche Details, wie eine Übernahme der Abstandsflächen durch den Nachbarn oder die Anzahl der Parkplätze sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde zu prüfen.

In seiner Sitzung am 08.04.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss empfohlen, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Dachgestaltung der Ortsgestaltungssatzung entsprechend umgeplant wird, zu erteilen. Der Gemeinderat hat das Vorhaben bisher nicht behandelt, da die Bauherren den Antrag zwischenzeitlich zurückgezogen haben.

Nun wurde das Vorhaben umgeplant und wird daher erneut vorgelegt. Die Dachneigung beträgt nun 30°.

Der Bau- und Umweltausschuss hat das Vorhaben in seiner Sitzung am 02.06.2021 behandelt. Er empfiehlt mehrheitlich, dem Vorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Voraussetzung, dass der Kniestock eine maximale Höhe von 0,60m (statt geplant 1,00m) aufweist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2021 09:28 Uhr