Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung Sonderfonds "Innenstädte beleben"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-10. Sitzung des Gemeinderates, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-10. Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und Wiederbelebung der Innenstädte hat die Bayerische Staatsregierung einen Sonderfonds „Innenstädte beleben“, der sich an den Rahmenbedingungen der Städtebauförderung orientiert, zur Verfügung gestellt.

Die Gemeinde Bad Kohlgrub ist für die Innenortssanierung im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Städtebauförderungsprogramm dabei. Um den Corona bedingten Problematiken oder Leerständen entgegenzuwirken sollte eine Bedarfsanmeldung für Mittel aus dem Sonderbudget erfolgen. Die Förderhöhe beträgt für Bad Kohlgrub 90 %, da der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ein Raum mit besonderem Handlungsbedarf ist.

Es wird empfohlen, sich mit der anstehenden Anpassung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und der damit notwendigen Erstellung eines Sanierungsgebietes zu bewerben. 

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub beschließt die beiliegende Bedarfsanmeldung und bewirbt sich, zur Beseitigung der Corona bedingten örtlichen Problematiken und Leerstände, beim Sonderfonds „Innenstädte beleben“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2021 09:28 Uhr