Bauantrag; FlNr. 2547; Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle; Wiedervorlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-11. Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-11. Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück FlNr. 2547 im Ortsteil Hinterkehr an der Kehrer Str. die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Eine ausreichende Erschließung ist über die direkte Lage an der Kehrer Str. gesichert. Die Ortsgestaltungssatzung ist auf das Vorhaben nicht anwendbar.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 beschlossen dem Vorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, jedoch nicht am beantragten Standort, da dieser seitens Gemeinde im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild kritisch betrachtet wird. Ein anderer Standort ist dem Antragsteller jedoch aus verschiedenen Gründen nicht möglich. 

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat mitgeteilt, dass es das gemeindliche Einvernehmen nicht ersetzen wird, solange Bedenken hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbilds bestehen.

Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen privilegierten Landwirt, der Bedarf an der beantragten Maschinenhalle mit einer Grundfläche von 345 m² wurde durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bestätigt. Dieser Bedarf kann laut Aussage des Landratsamtes auch durch die Errichtung mehrerer verfahrensfreier Lagergebäude - auch nebeneinander - mit einer jeweiligen Grundfläche von max. 100 m² an beliebiger Stelle verwirklicht werden, sofern diese dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und keine naturschutzrechtlichen Belange beeinträchtigt sind. 

Der Antragsteller hat geänderte Eingabepläne nachgereicht, auf denen der Standort des Vorhabens dem Wunsch der beiden Bürgermeister entsprechend um ca. 7 m nach Westen verschoben wurde.

Die Sache wurde am 07.07.2021 im Bau- und Umweltausschuss erneut behandelt. Nach sehr intensiver Diskussion empfiehlt er dem Gemeinderat mehrheitlich trotzdem, auch den geänderten Eingabeplänen das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Datenstand vom 19.08.2021 09:38 Uhr