Bauantrag; Ludwigstr. 2, Anbau eines bestehenden Wohnhauses und Neubau einer Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-11. Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-11. Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf der FlNr. 178/1 den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie den Neubau einer Garage. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich damit nach § 34 BauGB.

Das Vorhaben fügt sich augenscheinlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden mit Ausnahme von § 10 Abs. 1 OGS erfüllt. Nach dieser Vorschrift ist vor Garagen ein Stauraum von 5,50m zu öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten. Die geplante Garage hat jedoch nur einen Grenzabstand von 5,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche.

Ein entsprechender Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wurde gestellt. Da zwischen den Grundstücksgrenzen und der Fahrbahn auch noch ein ca. 2 m breiter Gehweg verläuft und die Abweichung mit 0,5 m sehr geringfügig ist, steht der Genehmigung der beantragten Abweichung aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen.

Die Sache wurde am 07.07.2021 im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt nach eingehender Diskussion, dem Vorhaben das Einvernehmen zu erteilen. Die beantragte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung soll nach mehrheitlicher Empfehlung jedoch nicht gewährt werden, da sowohl der Gehweg als auch die Ludwigstraße stark frequentiert ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die beantragte Abweichung von § 10 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung soll gewährt werden.
Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.08.2021 09:38 Uhr