Bauantrag; Kurhausstraße 1, SeinZ; Errichtung eines Betreiberwohnhauses und Tinyhäuser


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-11. Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-11. Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö 3.4.1

Sachverhalt

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Betreiberwohnhauses und von 14 Tinyhäusern. Die Vorhaben liegen im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Badstraße“ von 1978 und entsprechen diesem größtenteils. Insbesondere erscheint das Betreiberhaus aus Sicht der Verwaltung genehmigungsfähig, da es zu dem bestehenden Hauptgebäude (Hotel) eine deutlich untergeordnete Funktion einnimmt. Zu Nebengebäuden finden sich in dem Bebauungsplan keine weitergehenden Regelungen.

Lediglich die Dachneigung entspricht mit 26° (Betreiberhaus) und 15° (Tinyhäuser) nicht den Vorgaben des Bebauungsplans, der nur Satteldächer mit 18°-24° Dachneigung zulässt. Zudem weisen die Tinyhäuser keine Dachüberstände auf.

Hier sind demnach Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. Zwischen den Tinyhäusern beträgt die Abstandsfläche jeweils nur mindestens 3 m. Hier besteht möglicherweise ein Widerspruch zu Art. 6 BayBO, sofern jedes einzelne Tinyhaus Abstandsflächen auslöst und sich diese nicht überschneiden dürfen. Der Bauherr hat die entsprechenden Anträge gestellt.

Die Sache wurde am 07.07.2021 im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt nach eingehender Diskussion, dem Vorhaben grundsätzlich das Einvernehmen zu erteilen. Die beantragten Abweichungen und Befreiungen hinsichtlich der Dachüberstände und Dachneigung der Tinyhäuser sowie der Dachneigung des Betreiberhauses sollen gewährt werden, die Dachgestaltung der Tinyhäuser wird jedoch mehrheitlich abgelehnt. Die Abstandsflächen zwischen den Tinyhäusern sind vom Landratsamt zu prüfen.

Die Tinyhäuser wurden bei Vorberatungen in früheren Sitzungen bereits als grundsätzlich genehmigungsfähig erachtet.

Beschluss 1

Hinsichtlich der Dachgestaltung sollen die beantragten Abweichungen und Befreiungen erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die übrigen beantragten Befreiungen und Abweichungen sollen genehmigt werden. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.08.2021 09:38 Uhr