Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans; Am Hochfeld 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-11. Sitzung des Gemeinderates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-11. Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö 3.6

Sachverhalt

In der Sitzung am 11.05.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf der FlNr. 1470/2 im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden soll und kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss, da die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten seien.

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen kommt zu einer anderen Auffassung und ist der Ansicht, dass vorliegend ein Baugenehmigungsverfahren und die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Wandhöhe sowie der überbaubaren Grundstücksfläche notwendig ist. Aufgrund der Tatsache, dass über der Garage Wohnräume geplant sind, ist diese voll zu den Hauptgebäuden zu rechnen. So ergibt sich eine überbaute GRZ von 0,28 anstatt der erlaubten 0,2.

Auf Antrag des Bauherrn wird der Antrag auf Genehmigungsfreistellung beim Landratsamt nun als Bauantrag weitergeführt. Mit Antrag vom 24.06.2021 wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Am 09.07.2021 wurden geänderte Pläne eingereicht, sodass die Garage jetzt eindeutig mit Lagerräumen überbaut wird und damit als Nebenanlage zählt, wodurch eine Überschreitung der GRZ bis 0,4 möglich wird. Die Pläne werden rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht. Das Vorhaben überschreitet nun GRZ von 0,2 nur noch geringfügig (73,02 m² anstatt 71 m²), was jedoch im Zuge einer Befreiung legalisiert werden kann. Die talseitige Wandhöhe wurde im vorgelegten Entwurf vom Bestandsgelände anstatt des neuen Geländes gemessen und überschreitet daher die maximal zulässige Wandhöhe auch geringfügig. Hier ist jedoch aufgrund der geringfügigen Überschreitung ebenfalls eine Befreiung möglich.

Die Sache wurde im Bau- und Umweltausschuss am 07.07.2021 erneut behandelt. Dieser ist zwar mehrheitlich der Auffassung, dass das beantragte Vorhaben wie geplant realisiert werden solle, jedoch dazu den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen muss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche wird eine Befreiung bis zu 3 m² Überschreitung und hinsichtlich der überschrittenen maximalen Wandhöhe wird eine Befreiung bis zu 30 cm Überschreitung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.08.2021 09:38 Uhr