Bebauungsplan "Kienzerleweg"; 1. Änderung; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-13. Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-13. Sitzung des Gemeinderates 14.09.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Aufgrund einiger schwer verständlicher Formulierungen im ursprünglichen Plan und auch, weil sich einzelne Festsetzungen in der Realität als nicht praxistauglich herausgestellt haben (z.B. Festsetzung der GRZ von 0,2 bei dem Doppelhaus) wurde eine Änderung des Bebauungsplans erarbeitet. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Bad Kohlgrub für das Gebiet „Kienzerleweg“ wurde im Zeitraum vom 09.08.2021-09.09.2021 öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden folgende Träger öffentlicher Belange beteiligt: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (Bauamt, Immissionsschutz, untere Naturschutzbehörde) und Planungsverband Region 17 Oberland.

Dabei wurde folgend Einwände und Stellungnahmen vorgebracht:

Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern vom 20.08.2021:

Einwände gegen die Planung werden nicht geltend gemacht. Auf Grund der vorgelegten Planunterlagen werden die raumordnerischen Belange des Flächensparens sowie dies Orts- und Landschaftsbilds erkennbar, die entsprechend zu berücksichtigen sind.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (Baurecht, Naturschutz, Immissionsschutz) vom 25.08.2021:

Gegen die Planung bestehen keine Bedenken. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird angeregt, hinsichtlich der Einfriedungen folgende Ergänzung einzufügen: “Der Abstand zwischen Zaununterkante und Bodenoberkante muss mindestens 15 cm betragen“.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 13.09.2021 eingehend behandelt. Er empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Änderung zu beschließen.

Beschluss 1

Die Stellungnahme der Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern vom 20.08.2021 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stellungnahme des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Bad Kohlgrub für das Gebiet „Kienzerleweg“, aufgestellt im Verfahren nach § 13 b BauGB i.V. mit § 13 a BauGB, in der Fassung vom 28.07.2021 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 15:52 Uhr