Denkmalschutz; Hauptstraße 17 - Zustimmung zu Abdichtungsarbeiten
Daten angezeigt aus Sitzung:
2021-16. Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Hauptstr. 17 planen die Abdichtung der Balkonsäulen des Flachdaches. Da es sich bei dem Bestandsgebäude (ehem. Gasthof „Schwarzer Adler“) in Teilen um ein Baudenkmal handelt ist eine Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) erforderlich. Für die Erteilung der Erlaubnis ist die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig, die Gemeinde wird analog zu Baugenehmigungs-verfahren beteiligt.
Für die Abdichtung der Balkonsäulen des Flachdaches wurde nun mit Schreiben vom 30.09.2021 ein entsprechender Antrag vorgelegt.
Aus Sicht der Verwaltung stehen keine öffentlichen Belange entgegen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Abdichtung der Kelleraußenwand. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.12.2021 15:51 Uhr