Bauantrag; Am Hochfeld 25, Neubau eines Einfamilienhaues mit Carport; Wiedervorlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-18. Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2021-11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.11.2021 3
Gemeinderat 2021-18. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 4

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 13.07.2021 hat der Gemeinderat den Bauantrag bereits behandelt. Nachfolgend der damalige Sachverhalt mit Beschlüssen:

Die Antragsteller planen im neuen Baugebiet „Kienzerleweg“ den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport. Das Vorhaben steht jedoch teilweise im Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplans. So überschreitet der geplante Quergiebel die maximal zulässige talseitige Wandhöhe von 6,80 m. Es wurde jedoch diesbezüglich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.
Der Carport soll mit einer Höhe von 3,75 m auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Zulässig wäre gem. Art. 6 BayBO eine maximale durchschnittliche Höhe von 3 m, jedoch wurde auch hier die notwendige Abweichung gem. Art 63 BayBO beantragt. Diese kann von der Baugenehmigungsbehörde zugelassen werden. Die angrenzenden Nachbarn haben auf den Plänen unterschrieben.
Die Sache wurde am 07.07.2021 im Bau- und Umweltausschuss behandelt. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt nach intensiver Beratung, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Dies wird durch die Größe des Zwerchgiebels, der mehr als das nach der Ortsgestaltungssatzung zulässige Drittel der Dachlänge beansprucht, sowie die Höhe des Carports von 3,75 m anstatt der nach der BayBO an der Grundstücksgrenze erlaubten 3 m begründet. Die Abstandsflächen sollen vom Landratsamt geprüft werden.
Der Antragsteller hatte daraufhin den Eingabeplan nochmals überarbeitet, sodass der Quergiebel der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Hinsichtlich der Höhe des Carports wollte der Antragsteller die Entscheidung des Gemeinderats und des Landratsamts abwarten.
Damals hat der Gemeinderat die Wandhöhe des Carports von 3,75 m einstimmig abgelehnt. Dem übrigen Vorhaben ohne Carport wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Nachdem das Landratsamt eine Baugenehmigung nicht erteilt hat, haben die Antragsteller neue Planunterlagen über das Landratsamt eingereicht. Bei diesen werden jetzt sämtliche Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten. 
Die mittlere Wandhöhe des geplanten Carports beträgt jetzt 3,00m und entspricht laut Landratsamtes dem Abstandsflächenrecht. Somit wäre der Bauantrag nach Ansicht des Bauamtes genehmigungsfähig.

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Bauantrag in seiner Sitzung am 04.11.2021 behandelt. Nach intensiver Diskussion wurde keine Empfehlung ausgesprochen, da in Bezug auf Aufschüttung bzw. Erfordernis einer Stützmauer beim Neubau des Carports noch eine Klarstellung des Antragstellers und des Landratsamtes erforderlich sind. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller beabsichtigt dieser Richtung Osten das Gelände aufzuschütten bzw. mit Steinen zu verbauen. Richtung Norden zum Nachbargrundstück soll das Gelände ebenfalls aufgeschüttet, oder mit einer Stützmauer versehen werden, dies ist noch nicht abschließend entschieden. Nach Ansicht des Bauamtes/Landratsamtes ist eine Aufschüttung bzw. die Errichtung einer Stützmauer möglich, da weder der Bebauungsplan, noch die Ortsgestaltungssatzung dem entgegen stehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.12.2021 15:34 Uhr