Ortslinie; Festlegung der Fahrpreise


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-18. Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-18. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für den weiteren Betrieb der Ortslinie müssen durch den Gemeinderat die künftigen Fahrpreise neu festgelegt werden.

Bisherige Fahrpreise:

Einzelfahrt:                   1,50 Euro
Einzelfahrt Kinder:           1,00 Euro
Zehnerkarte:                  9,40 Euro
Zehnerkarte Kinder:          5,25 Euro
Zwanzigerkarte:        16,40 Euro

In der Gemeinderatsitzung am 10.08.2021 wurde der Wunsch geäußert, dass die Ortslinie nicht nur für Gäste, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos nutzbar sein soll, um die Akzeptanz zu steigern und somit die Ortsmitte vom innerörtlichen Verkehr zu entlasten.  

Steuerliche Betrachtung:

1. Die Ortslinie wird unentgeltlich für die Bürger angeboten: 
Grundsätzlich gilt die Gemeinde im Bereich des Personennahverkehrs stets als Unternehmerin (§ 2b Abs. 4 Nr. 5 UStG i.V. m. § 2 Abs. 1 UstG). Die Unternehmereigenschaft setzt allerdings voraus, dass eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen angelegt sein muss. 

Da für den Teil der Bürger keine Einnahmen generiert werden, gilt die Gemeinde demnach nicht als Unternehmerin. Bei der Umbuchung vom BGA Kuranlagen nach Einnahme ÖPNV handelt es sich nicht um eine Einnahme im umsatzsteuerrechtlichen Sinn, sondern und um einen nicht steuerbaren Innenumsatz. Es kann für den Teil, der auf die Bürger anfällt, auch keine Vorsteuer gezogen werden. 

2. Die Ortslinie wird den Bürgern gegen Entgelt angeboten: 
Hier läge eine Unternehmereigenschaft auch für den Teil der Bürger vor, da nachhaltig Einnahmen erzielt werden würden. Ein eigener BGA wird dadurch jedoch nicht begründet, da die jährlichen Einnahmen der Fahrkarten mit geschätzt 2.500 Euro weit unter 35.000 Euro liegen würden. Die Gemeinde kann jedoch einseitig trotzdem zum Betrieb gewerblicher Art votieren und damit die Vorsteuer ziehen.

Förderrechtliche Betrachtung:
Neben der Steuerlichen Betrachtungsweise sind auch die Zuwendungsrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Sollte eine unentgeltliche Überlassung erfolgen, was förderrechtlich möglich ist, wird jedoch fiktive Einnahmen angesetzt, um eine Besserstellung gegenüber anderen Kommunen zu verhindern.

Die Verwaltung empfiehlt die Festlegung eines Fahrpreises und der Optierung zum Betrieb gewerblicher Art. Auf die beiliegenden Kostenkalkulation wird verwiesen.

Die Fahrpreise sollen die Attraktivität des Ortsbusses erleichtern und fördern um in der Folge den Innerörtlichen Verkehr zu reduzieren. Es werden folgende Preise vorgeschlagen:

       Einzelfahrt Erwachsene ab 18 Jahre:        1,00 Euro
       Monatskarte:        10,00 Euro
       Jahreskarte:        100,00 Euro

       Einzelfahrt Kinder ab 6 Jahre        0,50 Euro
       Monatskarte:        5,00 Euro
       Jahreskarte:        50,00 Euro        .                                        

Beschluss 1

Für die Ortslinie Bad Kohlgrub werden ab 01.12.2021 folgende Fahrpreise festgesetzt:
       
       Einzelfahrt Erwachsene ab 18 Jahre:        1,00 Euro
       Monatskarte:        10,00 Euro
       Jahreskarte:        100,00 Euro

       Einzelfahrt Kinder ab 6 Jahre        0,50 Euro
       Monatskarte:        5,00 Euro
         Jahreskarte:                                      50,00 Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Ortsbus soll ab 01.12.2021, zur Förderung der Nachhaltigkeit und dem Ziel der Verringerung des innerörtlichen Verkehrs, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Fahrpreise werden nicht festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2021 15:34 Uhr