1. Änderung der Parkgebührenverordnung; Erhöhung der Gebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-18. Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-18. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Ergebnis der Bürgerbefragung (LebensQulimeter) hat einen Wunsch zur nachhaltigeren Verkehrssituation in Bad Kohlgrub ergeben. Dies kann nur mit einem reduzierten Individualverkehr gewährleistet werden. Die Tagesausflügler, die mit dem eigenen PKW anreisen tragen massiv zur Verkehrsbelastung in Bad Kohlgrub bei. Um eine bessere Regelungswirkung zu erhalten empfiehlt es sich, die Parkgebühren anzuheben. 

Parkgebühren in den Ammertalgemeinden:
Oberammergau und Unterammergau        bis 4 Stunden 5,00 Euro
                                               ab 4 Stunden 7,00 Euro

Ettal                                                bis 4 Stunden 4,00 Euro
                                               ab 4 Stunden 6,00 Euro

Es wird, auch um ein einheitliches Gebührenniveau zu erhalten, empfohlen, die Parkgebühren ab 01.02.2022 entsprechend Ober- und Unterammergau festzulegen. Weiter sollte in diesen Zusammenhang auch die Busgebühr von 10,00 Euro auf 20,00 Euro angehoben werden.

Die Vorlaufzeit zur Umrüstung beträgt rund sechs Wochen und das ausführende Unternehmen hat während des Jahreswechsels Betriebsurlaub, so dass der 01.02.2022 als Änderungsdatum empfohlen wird.

Beschluss 1

Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr (Parkgebührenverordnung) der Gemeinde Bad Kohlgrub vom 24.02.2021


Die Gemeinde Bad Kohlgrub erlässt auf Grund von § 6, 6a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2251) i. V. m. § 10 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 5. Dezember 2018 (GVBl. S. 845) und § 45 und § 46 Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549), folgende

Erste Änderung der Verordnung über die Parkgebühren und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr (Parkgebührenverordnung) der Gemeinde Bad Kohlgrub vom 24.02.2021

§ 1

§ 11 Abs. 1 der Parkgebührenverordnung erhält folgende Fassung: 
(1)        Für Parkscheine werden folgende Gebühren erhoben:

       1.        1Personenkraftwagen (PKW) bis zu 9 Sitzplätze, Wohnmobile und Anhänger:
Parkdauer bis zu vier Stunden                                5,00 Euro
Parkdauer ab vier Stunden bis zu 24 Stunden                 7,00 Euro

2Die Mindestparkgebühr beträgt 5,00 Euro. ³Für jeden weiteren Tag wird wieder eine Gebühr zur Zahlung fällig, es ist das Lösen von Parkausweisen für bis zu sieben Tage am Parkautomaten möglich.


2.        1Busse (über 9 Sitzplätze) und Lastkraftwagen (LKW):
Parkdauer bis zu vier Stunden                                10,00 Euro
Parkdauer ab vier Stunden bis zu 24 Stunden                 20,00 Euro
2Die Mindestparkgebühr beträgt 10,00 Euro. ³Für jeden weiteren Tag wird wieder eine Gebühr zur Zahlung fällig.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt zum 01.02.2022 in Kraft.

GEMEINDE BAD KOHLGRUB
Bad Kohlgrub, ……………


Franz Degele
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

GRM Fend beantragt die Höchstparkgebühr für Busse gemäß § 11 Abs.1 Ziffer 2 auf 15,00 Euro fest zu legen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9

Datenstand vom 28.12.2021 15:34 Uhr