Bebauungsplan "Badstraße"; 5. Änderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2021-20. Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Betreiberwohnhauses und von 14 Tiny-Häusern. Die
Vorhaben liegen im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans „Badstraße“ von 1978 und
entsprechen diesem größtenteils. Insbesondere erscheint das Betreiberhaus aus Sicht der
Verwaltung genehmigungsfähig, da es zu dem bestehenden Hauptgebäude (Hotel) eine deutlich
untergeordnete Funktion einnimmt. Zu Nebengebäuden finden sich in dem Bebauungsplan keine
weitergehenden Regelungen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Bauamt/Landratsamt hat nun festgestellt, dass sich große Teile der geplanten Tiny-Häuser und das Betreiberhaus außerhalb der Baugrenze befinden und das Vorhaben deshalb mit dem bestehenden Bebauungsplan nicht realisiert werden kann. Die Baugrenze wurde leider sowohl vom Planer, als auch von der Verwaltung übersehen, da sie parallel zu einer Höhenlinie verläuft. Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Gugger vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen kann die Änderung der Baugrenze des Bebauungsplans für den von der Planung der Tiny-Häuser und des Betreiberhauses betroffenen Bereich im vereinfachten Verfahren nach §13 durchgeführt werden. Hierzu hat das Ing. Büro ISA einen Vorschlag erarbeitet, der sowohl die Realisierung der Tiny-Häuser und das Betreiberhaus, als auch das geplante Mitarbeiter-Apartmenthaus im Süden (anstelle der Garagen) beinhaltet.
Der Bau- und Umweltausschuss hat die Änderung des Bebauungsplanes „Badstraße“ in seiner Sitzung am 09.12.2021 eingehend behandelt. Die Mitglieder diskutierten intensiv über die beantragte Verschiebung der östlichen Baugrenze und die dadurch notwendige Änderung des Bebauungsplanes, um das bereits erteilte gemeindliche Einvernehmen für den Bau der Tiny-Häuser und das Betreiberhaus realisieren zu können. Die im Bebauungsplan eingezeichnete Baugrenze wurde leider vom Planer und der Verwaltung beim Bauantrag übersehen, da sie unmittelbar an einer Höhenlinie eingezeichnet ist. Ferner soll an der Stelle der bestehenden Garagen im Süden ein Gebäude für dringend benötigte Mitarbeiterwohnungen entstehen. Auch dies wurde vom Gemeinderat in der Vergangenheit begrüßt. Die dafür notwendige leichte Verschiebung der Baugrenze wurde ebenfalls mit eingearbeitet. Ein Ausschussmitglied plädierte für eine komplette Überplanung des Areals und somit des bestehenden Bebauungsplanes und erteilte der gewünschten Änderung eine Absage. Die Mehrheit (4:2) des Ausschusses kann sich aber durchaus eine Verschiebung der Baugrenze vorstellen und empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes. Insbesondere, da sich der Gemeinderat in der Vergangenheit immer dafür aussprach, zuerst um das bestehende Hotelareal zu verdichten, bevor nach Westen erweitert wird. Genau dies wird mit der Änderung erreicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Badstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauBG. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 21.01.2022 10:39 Uhr