Gemeinde Unterammergau; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Brechanlage"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-20. Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-20. Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat Unterammergau hat am 16.09.2021 beschlossen, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Brechanlage“ im vereinfachten Verfahren öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 17.12.2021. 
Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden. 
Hinweis
Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c ist nicht anzuwenden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Brechanlage“ zu äußern. Es wird jedoch auf das naheliegende Wasserschutzgebiet hingewiesen, welches nicht beeinträchtigt werden darf. Die Einbeziehung des Wasserwirtschaftsamtes im Rahmen der Maßnahmendurchführung wird dringend empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2022 10:39 Uhr