Vorbescheidsantrag; Prentstr. 30; Anbau einer Flachdachgarage, Neubau einer Traktorgarage mit Lager sowie einer Wohneinheit


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-02. Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3.6

Sachverhalt

Der Antragsteller hat einen Vorbescheidsantrag für den Anbau einer Flachdachgarage und den Neubau einer Traktorgarage mit Lager sowie einer Wohneinheit gestellt. Das Baugrundstück wurde mittels einer Satzung in den Innenbereich einbezogen, wodurch sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet. Die dort festgesetzte Baugrenze wird jedoch teilweise deutlich überschritten.

Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.01.2021 intensiv mit dem Antrag beschäftigt. Zu den Fragen im Vorbescheidsantrag nimmt der Bau- und Umweltausschuss wie folgt Stellung:
  1. Nein, die geplante Grundfläche ist nicht zulässig, da die max. zulässige GRZ von 0,3 überschritten wird
  2. Nein, die geplante Traufhöhe ist nicht zulässig, da sie als zu hoch angesehen wird
  3. Ja, die geplante Dachneigung ist zulässig
  4. Ja, die geplante Nutzung ist zulässig
  5. Nein, die geplante Überschreitung der Baugrenze ist nicht zulässig
  6. Ja, die geplante Abweichung von den Abstandsflächen ist zulässig, da sie übernommen wird
  7. Nein, siehe Stellungnahmen zu den Fragen Nr. 1., 2. und 5

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, dem Vorbescheidsantrag das gemeindliche Einvernehmen nicht  zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Eine Bebauung des Grundstücks soll nur innerhalb der Festsetzungen der Einbeziehungssatzung realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2021 09:33 Uhr