isolierte Befreiung; Harrerstr. 7; Mindestgröße für Baugrundstücke


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-02. Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-02. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 3.7

Sachverhalt

Die Antragstellerin beantragt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „An der Fallerstraße“, nach dem die Mindestgröße für Baugrundstücke 1000 m² betragen muss.
Hintergrund ist eine geplante Realteilung des bestehenden Anwesens Harrerstr. 7. Durch diese würden zwei Grundstücke entstehen, die beide deutlich kleiner als 1000 m² wären.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine Realteilung schon im Hinblick auf den Grundriss des Gebäudes problematisch. Diese Angelegenheit ist jedoch rein privatrechtlicher Natur.

Eine Teilung in zwei Grundstück hätte insbesondere auch städtebauliche Auswirkungen auf eine spätere mögliche Bebauung der Grundstücke, da bei einem möglichen Abriss des Bestandsgebäudes dann zwei deutlich kleinere Gebäude realisiert werden könnten. Dies würde den Charakter des Wohngebiets nachhaltig verändern und könnte auch einen Präzedenzfall schaffen.

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, die beantragte Befreiung nicht zu erteilen und den Bebauungsplan nicht zu ändern.

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 15.01.2021 eingehend diskutiert und empfiehlt, den Bebauungsplan „An der Fallerstraße“ nicht zu ändern, da die Siedlungsstruktur beibehalten werden soll. Die beantragte isolierte Befreiung soll nicht erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, den Bebauungsplan „An der Fallerstraße“ bis auf weiteres nicht zu ändern. Die beantragte isolierte Befreiung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2021 09:33 Uhr