Fallerstraße 4 und 4a; Antrag auf Teil-Nutzungsänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-01. Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf Fl.Nr. 1720/2 eine Teil-Nutzungsänderung des bestehenden Hotels an der Fallerstrasse 4 und 4a. Von den insgesamt 44 derzeit vorhandenen Fremdenzimmer soll das 1950 erbaute Haupthaus in eine Betreiberwohnung und 4 Mitarbeiterwohnungen umgebaut werden. Der 1970 erfolgte Anbau soll mit den vorhandenen 12 Fremdenzimmer erhalten und weitergeführt werden. Im 1999 erfolgten Anbau (Fallerstrasse 4a) sollen die derzeit vorhandenen 23 Fremdenzimmer in 5 Wohnungen, 5 Apartments und/oder 2 bis 3 Büros umgewandelt werden, da das Objekt in der derzeitigen Konstellation laut Antragsteller so nicht mehr weiter betrieben werden kann.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.08.2021 eine Veränderungssperre für den „Hotelbetrieb Fallerstrasse“ erlassen, um die zukünftige Entwicklung des Areals als Hotelbetrieb zu sichern und positiv begleiten zu können.

Der Antragsteller hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.12.2021 seine Beweggründe persönlich erläutert.
Nachdem der Antragsteller seine Beweggründe für die Teil-Nutzungsänderung erläutert hat, stellen die Ausschussmitglieder verschiedene Fragen warum genau der 1999 errichtete Anbau in Wohnungen und/oder Büros umgenutzt werden soll. Der Antragsteller erläuterte, dass dieser Gebäudeteil sehr gut dafür geeignet wäre, da dieses bereits über einen eigenen Eingang und den Zugang für die Tiefgarage verfügt. Außerdem wurde bereits während der Bauphase die Zimmer so gestaltet, dass sie problemlos in Wohnungen umgenutzt werden können. Die Verbindung zu den anderen Gebäudeteilen erfolgt nur über einen Verbindungsgang, der problemlos verschlossen werden kann.
Der Hauptgrund für die gewünschte Nutzungsänderung liegt aber im vorherrschenden Personalmangel. Das Hotel wird derzeit von nur vier Personen bewirtschaftet. Dabei ist das house-keeping bereits an eine Servicegesellschaft ausgelagert, die jedoch auch Personalprobleme hat.

Nachdem alle Fragen beantwortet waren und der Antragsteller die Sitzung verlassen hat, wurde intensiv über den Antrag diskutiert. Ein Teil der Mitglieder könnte sich aufgrund des Personalmangels mit einer Teil-Nutzungsänderung anfreunden, die andere Hälfte möchte keinen Präzedenzfall schaffen, da erst vergangenes Jahr dem Eigentümer des Kurhotel Waldruh die Nutzungsänderung in Wohnungen verwehrt wurde, da der Gemeinde sonst viele touristisch genutzte Betten verloren gingen. 
Nachdem sich keine Mehrheit für eine Empfehlung an den Gemeinderat fand, soll zuerst mit Andrea Fend und dem Geschäftsführer der Ammergauer Alpen Kontakt aufgenommen werden um in Erfahrung zu bringen, wie viele Bedienstete für einen reibungslosen Ablauf eines Hotel Garni benötigt werden.

Antwort von Frank Peters, siehe Anhang.

Falls sich der Gemeinderat entscheiden sollte, die Teilnutzungsänderung nicht zuzulassen, ist innerhalb der nächsten beiden Jahre zwingend ein Bebauungsplan (Sondergebiet Fremdenbeherbergung) aufzustellen. Die Kosten hierfür (mindestens 10.000 Euro) trägt die Gemeinde. 

Beschluss 1

Auf Antrag wird dem Bauherren das Wort erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Teil-Nutzungsänderung beim Anwesen Fallerstraße 4 und 4a zu. Die mit Beschluss vom 10.08.2021 erlassene Veränderungssperre wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Datenstand vom 09.03.2022 09:05 Uhr