Hauptstraße 17; Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz - Fenstererneuerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-01. Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Eigentümer der Gaststätte „Schwarzer Adler“ im Anwesens Hauptstr. 17 plant den Austausch von vier Fenstern im 1. DG. Da es sich bei dem Bestandsgebäude in Teilen um ein Baudenkmal handelt ist eine Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) erforderlich. Für die Erteilung der Erlaubnis ist die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig, die Gemeinde wird analog zu Baugenehmigungsverfahren beteiligt.

Für den Fensteraustausch wurde nun mit Schreiben vom 28.12.2021 ein entsprechender Antrag vorgelegt.

Aus Sicht der Verwaltung stehen keine öffentlichen Belange entgegen.

Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 14.07.2020 das gemeindliche Einvernehmen zum Fensteraustausch in einem anderen Teil des Gebäudes zugestimmt.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt nach Beratung in seiner Sitzung vom 13.01.2022 dem Gemeinderat mehrheitlich, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt auf Empfehlung des Bauausschusses das gemeindliche Einvernehmen für den Austausch von vier Fenstern im 1. Dachgeschoss des Anwesens Hauptstr. 17.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 09:05 Uhr