Vogelherdstraße 3; Antrag auf Befreiung von § 6 Nr. 3 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung; Errichtung einer aufgeständerten Solaranlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-01. Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Eigentümer des Anwesens Vogelherdstraße 3 plant den Einbau einer Pelletsheizung mit zusätzlicher Thermosolaranlage. Um die Effektivität der Anlage zu steigern, sollen die Solarpaneele auf dem nach Südwest ausgerichteten Dach des Hauptgebäudes (24°) aufgeständert werden. Das Vorhaben widerspricht mit der Aufständerung § 6 Nr. 3 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Bad Kohlgrub. Demnach müssen Solar- und Photovoltaikanlagen der Dachneigung angepasst sein.

Mit Mail vom 04.01.2022 beantragt der Eigentümer die Befreiung von der Festsetzung der Satzung und weist darauf hin, dass auf Gebäuden im Kirchfeld, in in der Breitenau und im Lindachtal bereits solche Anlagen errichtet wurden.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt nach Beratung in seiner Sitzung vom 13.01.2022 dem Gemeinderat mehrheitlich, dem Antrag auf Befreiung von § 6 Nr. 3 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschießt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem Antrag auf Befreiung von § 6 Nr. 3 Satz 1 der Ortsgestaltungssatzung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.03.2022 09:05 Uhr