Freiwillige Feuerwehr Bad Kohlgrub; Antrag auf Übernahme LF8


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-01. Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 2022-01. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 11.01.2022 vorberatend 1
Gemeinderat 2022-01. Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mit beiliegendem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kohlgrub bitten diese, das LF8, dass voraussichtlich in diesem Jahr außer Dienst gestellt wird, zu übernehmen. 
Auf Nachfrage bei der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, wie hier zu verfahren ist, erhielten wir mit Email vom 15.12.2021 die Auskunft, dass für eine Übernahme nicht der Buchwert eines Vermögensgegenstandes, sondern der von der Gemeinde durch Ausschreibung zu ermittelnde Verkehrswert (BeckOK KommunalR Bayern / Sedlmaier GO zu Art. 75 Rn. 5) ausschlaggebend ist.
Somit besteht entweder die Möglichkeit der Veräußerung nach Verkehrswert an den Feuerwehrverein oder die Beibehaltung des Fahrzeuges im Bestand der Gemeinde mit Übernahme der laufenden Kosten durch den Verein. Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden wären für den Verein beide Möglichkeiten gangbar.

In der Vorberatung des Finanzausschusssitzung vom 11.01.2022 wird die Veräußerung an den Verein empfohlen.

Beschluss

Die Gemeinde nimmt den Antrag zur Kenntnis und stimmt der Übertragung an den Feuerwehrverein Bad Kohlgrub zu. Das Fahrzeug ist mit Inbetriebnahme des GW-L2 außer Dienst zu setzen und die Übernahme hat gemäß Art. 75 GO zum Verkehrswert zu erfolgen. Die Verwaltung wird mit der Verkehrswertermittlung beauftragt und der Erste Bürgermeister mit der Vertragsunterzeichnung bevollmächtigt. Der ermittelte Verkehrswert gilt als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 09:05 Uhr