Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-03. Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-03. Sitzung des Gemeinderates 08.02.2022 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2020 kann die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2022 09:08 Uhr