Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 2022-03. Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2022-03. Sitzung des Gemeinderates | 08.02.2022 | ö | beschließend | 4.3 |
Sachverhalt
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2020 kann die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.03.2022 09:08 Uhr