der Gemeinde Bad Kohlgrub
(Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen
und Ausgaben mit 7.339.200 Euro
und im
VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen
und Ausgaben mit 2.569.200 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 0 € vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 450 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Bad Kohlgrub, …………. Gemeinde Bad Kohlgrub
(Siegel) Franz Degele
Erster Bürgermeister