Fremdenverkehrsbeitrag; Festsetzung der Fälligkeiten von Vorauszahlungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-04. Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-04. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

In den Jahren 2020 und 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, die Fälligkeiten der Vorauszahlungen abweichend der Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 01.05. und 01.08. auf jeweils 01.08. und 01.10. zu verlegen. 

Aufgrund der derzeit immer noch schwierigen Situation in Zusammenhang der Pandemie wird zur Erleichterung und Abmilderung für die örtliche Wirtschaft vorgeschlagen, die Fälligkeiten für das Jahr 2022 nochmals auf den 01.08. und 01.10. zu verschieben.

Unabhängig davon bestehen die Möglichkeiten einer Herabsetzung des Beitrages sowie einer Stundung.

Beschluss

Die Fälligkeit für die Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrages wird, abweichend von der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages, aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2022 auf den 01.08. und 01.10. festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2022 14:03 Uhr