Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesenwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14.12.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-04. Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-04. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen: 
1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen 
2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt 
3. Für nachhaltige Mobilität 

Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt. 

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Änderung des LEP zu beteiligen und haben die Möglichkeit, zum Fortschreibungsentwurf Stellung zu nehmen.

Die Lesefassung des Entwurfes steht im Ratsinformationssystem zur Verfügung.  Die Gemeinde Bad Kohlgrub ist als „dünn besiedelter ländlicher Raum“ unter 2.2.5 (ab S. 47) beschrieben. Die Belange der kleineren ländlichen Gemeinde werden im Vergleich zur LEP aus 2013 stärker berücksichtigt.

Der Bayerische Gemeindetag äußert sich wie folgt zur Fortschreibung:
Anders, als es die Teilüberschriften des Eckpunktebeschlusses des Ministerrats sowie die Be-gründung der Änderungsverordnung suggerieren, führen die neuen Festlegungen nach unserem Dafürhalten nicht zu einer Stärkung des Ländlichen Raums sowie zu einer Entlastung der Ver-dichtungsräume. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. In den Unterkapiteln „Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit“, „Siedlungsstruktur“ und „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wird ein Ge-danke des Konservierens des ländlichen Raums sowie ein Befeuern der Entwicklung der Zentren postuliert. Wir halten diese irreführende Etikettierung für gefährlich und kontraproduktiv für das eigentlich verfolgte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. 
So sehen wir die begründete Gefahr, dass die durch den Verordnungsgeber nunmehr verfolgte Idee einer Landesentwicklung 
- einen weitestgehenden Entwicklungsstopp für zahlreiche Grundzentren, Landgemeinden und deren Ortsteile zur Folge hat; 
- zu einer weiteren Belastung und Überhitzung von angespannten Verdichtungsräumen führt und 
- durch immer weitergehende Begutachtungsanforderung in Planungsprozessen eine „Bau-Entschleunigung“ herbeigeführt wird. 

Denn die diesbezüglichen Festlegungen zementieren bei genauer Analyse nachfolgende Prinzipien: 
- Entwicklung nur noch dort, wo alle denkbaren Infrastrukturen vorhanden sind. 
- Keine Entwicklung dort, wo einzelne Infrastrukturen fehlen. 
- Eine uneingeschränkte Pflicht zum Vorrang der Innentwicklung bei damit verbundenem Stopp der Außenentwicklung. 
- Eine bisher nicht dagewesene Konzentration auf die Zentren, Verdichtungsräume und Ballungsräume. 
- Eine Pflicht zur Begutachtung und räumlichen Abstimmung in jeglichem Planungsprozess. 

Die genannten Prinzipien werden sich bei der Überarbeitung der Regionalpläne niederschlagen. Wir vernehmen dies bereits aus einzelnen Planungsregionen. Derartige Leitgedanken können nach unserem Dafürhalten jedoch nicht im Interesse einer ausgewogenen und einer fairen, vom Subsidiaritätsprinzip getragenen und räumlich gerechten Landesplanung liegen, sodass wir Grund zu Annahme haben, dass sich die Staatsregierung bei der Fortschreibung des Primats der Politik entledigt hat und diese inhaltlich einzig und allein der Verwaltung übertragen hat. 
Wir stellen anheim, entsprechende, ggf. auch ergänzte Stellungnahmen an das zuständige Bayerische Wirtschaftsministeriums sowie ihre örtlichen Landtagsabgeordneten abzugeben. Wir bitten Sie auch um eine wachsame und kritisch-konstruktive Begleitung der entsprechenden Fortschreibungen der Regionalpläne in Ihren Regionen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP-E) zur Kenntnis und schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 22.02.2022 an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2022 14:03 Uhr