Am Kronholz 8; Neubau eines Wohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-04. Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-04. Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 1736/11 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Einfamilienhauses mit Garage eingereicht.
Antragsgegenständlich ist ein 10,99m x 8,99m großes Einfamilienhaus mit Einzelgarage mit 20° Dachneigung und anthrazitfarbener Dacheindeckung. Die nordwestlich angebaute Garage wird mit ebenfalls DN 20° abgeschleppt. Das Einfamilienhaus hat eine Wohnfläche von 134,44 m.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der am 14.04.1998 in Kraft getretenen Abgrenzungssatzung „Baumgartner Straße“. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 34 BauGB. Demach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die maßstabsbildende Umgebungsbebauung ist im Wesentlichen geprägt durch 
Einzelhäuser mit einer Höhenentwicklung von überwiegend E + 1. Dem entspricht das Vorhaben mit einem Kniestock von 1,80m.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt nach Beratung in seiner Sitzung vom 03.03.2022 dem Gemeinderat einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt auf Empfehlung des Bauausschusses das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf FlNr. 1736/11.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2022 14:03 Uhr