Rudolf-Schnell-Straße 3; Errichtung eines Schulpavillons an der Grund- und Mittelschule
Daten angezeigt aus Sitzung: 2022-04. Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2022-04. Sitzung des Gemeinderates | 08.03.2022 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Bad Kohlgrub plant die Errichtung eines Schulpavillons auf dem Grundstück Fl.-Nr. 414 der Gemarkung Bad Kohlgrub. Antragsgegenständlich ist ein 8,00m x 5,50m großes Nebengebäude in Holzständerbauweise mit nach Osten flachgeneigtem Pult- bzw. Flachdach (3° Dachneigung). Vorgesehen ist eine Dachbegrünung. Die Nutzfläche beträgt 44,00 m².
Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ohne Bebauungsplan.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 34 BauGB.
Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen
Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung
gesichert ist. Das Gebäude entspricht der Gebäudeklasse 1 – hierfür sind kein Brandschutznachweis zu erbringen.
Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. Für das Objekt ist keine gesonderte Erschließung erforderlich.
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt nach Beratung in seiner Sitzung vom 03.03.2022 dem Gemeinderat einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt auf Empfehlung des Bauausschusses das gemeindliche Einvernehmen zum Bau eines Schulpavillions an der Grund- und Mittelschule, Fl.-Nr. 414.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.04.2022 14:03 Uhr