Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V.; Antrag auf kostenfreie Nutzung von gemeindlichen Räumen
Daten angezeigt aus Sitzung:
2022-04. Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.02.2022 beantragt der Vorstand des gemeinnützigen Vereines „Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V.“ die kostenlose Überlassung von Räumlichkeiten für Elternabende und Jahreshauptversammlungen. Da dem Verein keine eigenen Räume zur Verfügung stehen, möchten die Verantwortlichen den Lamplsaal an ca. zwei Abenden, die Täferstube an ca. 5-6 Abenden pro Jahr nutzen.
Der Verein wird ehrenamtlich geführt und erhält von der Gemeinde keinen Defizitausgleich.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Benutzungsordnung für das Lampl-Anwesen können soziale Einrichtungen einen Zuschuss in Höhe des anfallenden Benutzungsentgeltes (40,00 € bzw. 20,00 € pro Nutzung) erhalten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Nutzung der Täferstube bzw. des Lamplsaals durch den Verein „Waldkindergarten Bad Kohlgrub e.V.“ zu.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Benutzungsordnung für das Lampl-Anwesen erhält der Verein einen jährlichen Zuschuss in Höhe des zu entrichtenden Unkostenbeitrages.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.04.2022 14:03 Uhr