Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan Nr. 43 "Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-06. Sitzung des Gemeinderates, 12.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-06. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö vorberatend 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 einen Antrag auf Teilnutzungsänderung beim Anwesen Fallerstraße 4 und 4a abgelehnt und entschieden, die Veränderungssperre vom 15.09.2021 aufrecht zu erhalten und für den Bereich einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.

Nach Ansicht der Verwaltung sollte nicht nur das betreffende, ca. 3.000 m² große Grundstück in die Betrachtung aufgenommen werden. Es empfiehlt sich, den ca. 2,8 ha. großen unbeplanten Bereich zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße zu überplanen. Das Areal ist zwar nahezu vollständig bebaut, könnte aber durch einen Bebauungsplan bestätigt und für die Zukunft geregelt werden. Die Einbeziehungssatzung „Baumgartner Straße“ aus dem Jahr 1998 wird in dem Zusammenhang ebenfalls aufgehoben.

Die im beiliegenden Lageplan dargestellten Grundstücke sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Kohlgrub als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) wird die Darstellung im Flächennutzungsplan für das Grundstück 1720/2 in ein sonstiges Sondergebiet für Fremdenbeherbergung (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO) geändert.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 03.02.2022 und 04.04.2022 mit dem Tagesordnungspunkt beschäftigt. Nachdem von der Verwaltung die geschätzten Kosten für die Bebauungsplanaufstellung (ca. 12.000 EUR zzgl. Nebenkosten für den größeren Geltungsbereich) vorgelegt hat, befürwortete der Bauausschuss die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für den gesamten Bereich zwischen Baumgartner- und Fallerstraße.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für den Bereich zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße.

Der Geltungsbereich soll die Grundstücke FlNrn. 1503/2, 1716, 1716/1, 1716/2, 1716/3, 1716/4, 1716/5, 1716/7, 1717, 1717/1, 1717/2, 1717/3, 1717/5, 1717/6, 1720, 1720/2, 1720/3, 1720/5, 1720/6, 1736, 1736/5, 1736/6, 1736/7, 1736/8, 1736/10, 1736/11, 1736/12, 1736/13, 1736/14, 1736/15, 1736/16, 1736/17, 1736/18, 1736/19 umfassen. 

Der Bebauungsplan erhält den Titel „Zwischen Baumgartnerstraße und Fallerstraße“. Ziel des Bebauungsplanes soll sein, eine städtebaulich vertretbare Wohnbebauung zu ermöglich, gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen und das vorhandene Beherbergungsgewerbe zu berücksichtigen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren in die Wege zu leiten und ein geeignetes Planungsbüro auszuschreiben. Die Vergabe ist dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2022 11:24 Uhr