Sprittelsberg 125; Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau des Wohnteils eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes
Daten angezeigt aus Sitzung: 2022-06. Sitzung des Gemeinderates, 12.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 2022-06. Sitzung des Gemeinderates | 12.04.2022 | ö | beschließend | 10 |
Sachverhalt
Das Gebäude besteht seit 1800 in seiner jetzigen Kubatur, die nicht festgestellte Flurstücksgrenze wurde vermutlich später gebäudefolgend festgelegt. Die Tiefe der zu übernehmenden Abstandsflächen beträgt nach Art. 6 BayBO immer min. 3,00m, egal ob die bestehende Traufhöhe von im Mittel 6,10m zugrunde gelegt wird. Durch die Höherlegung des Daches vergrößert sich lediglich die Abstandsfläche im firstnahen Giebelbereich um 30cm, in Traufnähe hat dies keine Auswirkungen mehr.
Im Sinne der Nachverdichtung und der Verringerung des Flächenverbrauchs, möchte die Familie Burkart für ihre Kinder in den bestehenden Bauvolumina bezahlbaren Wohnraum schaffen.
Um das Dachgeschoss als Wohnung nutzen zu können, ist eine Erhöhung des Kniestocks notwendig; ohne eine Erhöhung können die baurechtlich geforderten Höhen nicht erreicht werden. Der First des angebauten Wirtschaftsteils soll nun auf die gleiche Höhe wie der angefragte Ersatzbau gebracht werden. Somit läuft der First nach der Umbaumaßnahme in einer Höhe durch und die Dachflächen sind fluchtend.
Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für eine Beibehaltung der derzeitigen Firsthöhe aus. Insbesondere wird ein Versatz zwischen Wohn- und landwirtschaftlichem Teil abgelehnt.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4