Vollzug der Baugesetze; Aufhebung der Veränderungssperre sowie des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan "Prentstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-07. Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-07. Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.09.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Prentstraße“ und den Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet dieses in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes beschlossen.

Der Käufer des Anwesens Prentstraße 5 hat zuletzt in der nichtöffentlichen Sitzung am 12.04.2022 um Aufhebung der Veränderungssperre gebeten, da er von seiner Bank mit dieser Einschränkung keine Finanzierung für die Sanierung des Anwesens erhält. Er unterbreitete dem Gremium den Vorschlag, die genehmigte Nutzung über einen städtebaulichen Vertrag zu fixieren. Der Gemeinderat hat diesem Vorschlag zugestimmt und Bürgermeister Degele ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

Im nächsten Schritt soll nun in der Sitzung des Gemeinderates die Veränderungssperre aufgehoben werden. Diese ist nun in Form einer Aufhebungssatzung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebungssatzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Prentstraße“ mit nachfolgendem Wortlaut und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten:


Aufhebungssatzung
über die Veränderungssperre für das Gebiet des
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Prentstraße“

Die Gemeinde Bad Kohlgrub erlässt aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, folgende Aufhebungssatzung:


§ 1
Aufhebung der Veränderungssperre

Die in der Sitzung des Gemeinderates am 14.09.2021 beschlossene Veränderungssperre für die Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans „Prentstraße“, in Kraft getreten am 17.09.2021, wird aufgehoben. 




§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2022 12:40 Uhr