Gemeinde Saulgrub; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlicher Ortsrand Altenau“


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-07. Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-07. Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlicher Ortsrand Altenau“ und die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Verwaltung führt nun mit den Vorentwürfen vom 21.04.2022 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durch. 

Die Gemeinde Saulgrub plant in dem Bereich ein Gewerbe- und Mischgebiet. Um die planungsrechtliche Grundlage hierfür zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern. Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Altenau südlich der Oberen Hauptstraße, die von der B23 kommend in den Ort führt, und umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 774 mit einer Größe von ca. 0,44 ha. Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 07.06.2022. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Saulgrub zu äußern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlicher Ortsrand Altenau zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2022 12:40 Uhr