Aufhebung der Widmung des Vortragssaales im Haus des Gastes als Trauraum


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-09. Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-09. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinden sind bei der Bestimmung ihrer Trauungsorte/Trauungssäle für die standesamtliche Trauung weitgehend frei. Die Orte müssen für eine Trauung geeignet sein, insbesondere einen würdevollen Rahmen für die Eheschließung bieten und dem Standesbeamten/der Standesbeamtin eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen. Bei Stätten im Außenbereich muss zudem bei schlechter Witterung eine Ausweichmöglichkeit direkt vor Ort vorhanden sein.

In der Gemeinde Bad Kohlgrub wurden folgende Trauungsorte vom Gemeinderat gewidmet:
  • Zeitberg, Hörnle
  • Bürgermeisterbüro, Rathaus (für wenig Gäste)
  • Bauernstube, Jager-Anwesen (bis zu 25 Gäste)
  • Tenne, Lampl-Anwesen (mehr als 25 Gäste)
  • Vortragssaal, Haus des Gastes, (mehr als 25 Gäste)

Der Vortragssaal wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.03.2019 gewidmet, da die Tenne im Lampl-Anwesen zu dem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung stand. Da das Lampl-Anwesen zwischenzeitlich saniert ist und als Trauungsort gut angenommen wird, ist der Vortragssaal entbehrlich.

Die Gemeinde ist bei Ausgaben für den Vortragssaal zudem (über den BgA Kuranlagen) vorsteuerabzugsberechtigt. Hoheitliche Nutzungen sind zu erfassen und bei der Steuererklärung anzugeben. Da sich diese negativ auf die Umsatzsteuerrückvergütung empfiehlt die Verwaltung, die Widmung des Vortragssaals als Trauungsort aufzuheben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Widmung des Vortragssaales im Haus des Gastes zum Trauort aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2022 11:37 Uhr