Wasserrecht; Antrag an das Wasserwirtschaftsamt Weilheim auf Ausbau des Wildbaches "Kraggenaugraben"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-09. Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-09. Sitzung des Gemeinderates 14.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei dem Unwetter am 05.05.2022 in Saulgrub waren unter anderem auch Anwesen auf Bad Kohlgruber Flur betroffen. Der nicht ausgebaute Wildbach „Kraggenaugraben“ konnte die Wassermassen nicht in ausreichendem Maße transportieren, was zur Folge hatte, dass daneben liegende Anwesen überflutet wurden. 

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 09.05.2022 mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim, dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Gemeinde Bad Kohlgrub wurden die Schäden begutachtet und mögliche Schutzmaßnahmen für künftige Unwetterlagen besprochen. 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der Kraggenaugraben so bald wie möglich ausgebaut werden muss um bei einem nächsten Hochwasser ausreichend Schutz für die umliegenden Anwesen bieten zu können. Die anwesenden Vertreter des WWA stellten einen Ausbau auf Antrag der Gemeinde in Aussicht. Gemäß Art. 22 Abs. 2 Nr. 3 BayWG geht die Unterhaltslast dieses Wildbaches mit dem Ausbau auf den Freistaat Bayern über.

Darüber hinaus wurde vom Wasserwirtschaftsamt empfohlen, durch ein geeignetes Ingenieurbüro ein sog. Sturzflutenrisikomanagement erstellen zu lassen. Das Konzept wird mit einem Fördersatz von 75% bezuschusst und deckt auf, welche örtlichen Gewässer im Unwetterfall zur Bedrohung werden könnten, wo das Wasser hinfließt, welche Gebäude gefährdet sind und welche Maßnahmen (von Gemeinde und Bürgern) zu ergreifen sind. Die Kosten dafür werden auf ca. 50.000 Euro geschätzt.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Wasserwirtschaftsamt den Ausbau des Kraggenaugrabens zwischen dem Ortsteil Sonnen und der Gemarkungsgrenze zu beantragen. Das Unwetter am 05.05.2022 hat gezeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf geboten ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Wasserwirtschaftsamt eine Förderung zur Erstellung eines Sturzflutenrisikokonzeptes zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2022 11:37 Uhr