Gemeinde Saulgrub; Aufstellung des Bebauungsplanes "Ammergauer Straße Süd"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-10. Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-10. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Ammergauer Straße Süd“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Ammergauer Straße Süd“ mit Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 02.06.2022 gebilligt. Die Verwaltung führt nun eine Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durch. 

Die Gemeinde Saulgrub plant in dem Bereich ein reines Wohngebiet mit zwei Parzellen. Um die planungsrechtliche Grundlage hierfür zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Außenbereich dargestellt. Dies ist aber unschädlich, da bei beschleunigten Verfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes im Nachgang vorgenommen werden kann. Das Planungsgebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Saulgrub an der Ammergauer Straße mit einer Größe von ca. 1.460 m². Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 25.07.2022. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ammergauer Straße Süd“ zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.08.2022 13:06 Uhr