Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gotthelfweg"; Änderung der Aufstellungsbeschlüsse vom 11.02.2020 und 21.04.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-12. Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-12. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö 5

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 11.02.2020 und vom 21.04.2020 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Gotthelfweg“ für die Fl.Nrn. 522 und 1496 (Teilfläche) gefasst. Da sich der Gemeinderat in der Sitzung am 12.07.2022 für die Schleifenlösung (Variante 2) entschieden hat, muss zur Sicherung der Erschließung ein Teil des Gotthelfweges in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden. Dies wurde mit der Regierung von Oberbayern und dem Landratsamt abgestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Beschlüsse vom 11.02.2020 und 21.04.2020 wie folgt zu ändern:
Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Fl.Nrn. 522, 1496 (Teilfläche), 522/2 (Teilfläche) und 521/8 (Teilfläche), Gemarkung Bad Kohlgrub die Neuaufstellung eines Bebauungsplans bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit dem Planungsziel, auf dieser Fläche ein Gewerbegebiet zu schaffen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2022 09:47 Uhr