Gemeinde Saulgrub; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-12. Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-12. Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Saulgrub hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.05.2020 beschlossen, im Bereich des Grundstücks FlNr. 1220/5 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Um dem Entwicklungsgebot gerecht zu werden, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des künftigen Bebauungsplanes zu ändern. Die Aufstellung erfolgt im förmlichen Verfahren. 

Das Planungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Wurmansau an der Bundesstraße B 23, südöstlich von Altenau zwischen den Ortslagen Saulgrub im Norden und Unterammergau im Süden. Das Grundstück mit einer Größe von 3.625 m² wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Ein ortsansässiges Holztransportunternehmen möchte im Rahmen eines vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes gem. § 12 BauGB eine Halle zur Lagerung von Betriebsmaterialien sowie eine Unterstellhalle für Betriebsfahrzeuge errichten. Um die planungsrechtlichen Grundlagen hierfür zu schaffen, hat der Gemeinderat beschlossen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel hierzu muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Bad Kohlgrub als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Wir erhalten deshalb Gelegenheit zur Stellungnahme bis 10.10.2022. Werden bis zum Fristablauf keine Äußerungen vorgebracht, wird davon ausgegangen, dass wahrzunehmende öffentliche Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken gegen die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Saulgrub zu äußern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2022 09:47 Uhr