Kehrer Straße 31; Antrag auf Verlängerung des bestehenden Maschinenstadels und Tieferlegung der Bodenplatte mit höheren Schiebetoren


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-18. Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-18. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 2260/8 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Verlängerung des bestehenden Maschinenstadels und Tieferlegung der Bodenplatte mit höheren Schiebetoren eingereicht.

Der bestehende Maschinenstadel (der größte Teil wurde 2015 errichtet) soll in östlicher Richtung angebaut werden (7,38 x 2,00 m). Die Nutzfläche erhöht sich damit auf insgesamt 318,36 m². Der Anbau wird in Holz ausgeführt, DN 18° wie das Hauptdach. Darüber hinaus wird die Bodenplatte für die zwei betreffenden Garagenteile/Boxen um 0,5 m abgesenkt um eine höhere Durchfahrtshöhe (Tore 3,80m) zu erreichen.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Die landwirtschaftliche Privilegierung ist im Rahmen dieses Bauantrages vom Landratsamt bzw. dem Landwirtschaftsamt zu klären, scheint aber gegeben zu sein. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des bestehenden Maschinenstadels und Tieferlegung der Bodenplatte mit höheren Schiebetoren im Anwesen Kehrer Straße 31.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 10:56 Uhr