Bahnhofstraße 19; Anbau eines Balkones an der Südseite - nochmalige Vorlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-18. Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2022-18. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö vorberatend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.08.2020 einer Nutzungsänderung des ehem. Bahnhofsgebäudes in der Bahnhofstraße 19 zugestimmt. Die Ortsgestaltungssatzung sollte auf das Gebäude nicht angewandt werden. In der Planung soll das Dach des Anbaus um ca. 20 cm vom Dach des Hauptgebäudes abgesetzt und die Tiefe des Balkons auf 1,60 m reduziert werden.

Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche, auch unter Hinzuziehung der Sanierungsarchitektin, mit dem Erwerber stattgefunden. Auf den Anbau wird verzichtet, der Balkon soll in einer schlankeren Metallkonstruktion in 1,70 m Tiefe ausgeführt werden. Der Antragsteller verweist in dem Zusammenhang auf die Wohnraumförderung der Staatsregierung, in der eine Balkontiefe von 1,70 m empfohlen wird.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Bahnfläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Eine Befreiung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wurde bereits 2020 in Aussicht gestellt. Der geplante Balkon widerspricht der Satzung, da gemäß § 8 Balkonbrüstungen mit Holz zu verblenden sind.

Nach Aussage des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen ist eine genehmigungspflichtige Veränderung des Gebäudebestandes nur nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens möglich. D.h. der Antragsteller hat bei der Deutschen Bahn ein Planfeststellungsverfahren zu beantragen, um in einem aufwendigen Verfahren die genehmigte Bahnnutzung in eine Wohn- oder Gewerbenutzung zu ändern. Dieses Verfahren wurde bislang nicht eingeleitet. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Datenstand vom 19.01.2023 10:56 Uhr