FlNr. 899; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Stadels


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-04. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-04. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 899 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Stadels eingereicht. Antragsgegenständlich ist ein auf Punktfundamenten errichteter Stadel in Holzständerbauweise mit einer Größe von 7,00m x 4,00m. Die Dachneigung beträgt 25°, Traufhöhe 3,50m. 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Danach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Das Gebäude wird zur Unterbringung von Traktor und Forstgeräten für die Waldbewirtschaftung benötigt. Die landwirtschaftliche Privilegierung ist im Rahmen dieser Bauvoranfrage vom Landratsamt zu klären.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Anforderungen für die Erschließung eines Vorhabens im Außenbereich sind niedriger als im Innenbereich. Trotzdem ist auch bei der Errichtung eines Stadels eine Zuwegung nachzuweisen. Das geplante Vorhaben ist nicht über einen gewidmeten Weg erschlossen. Nach Auskunft des Antragstellers wird das Grundstück mittels Fahrtrecht erschlossen. Die Erschließung ist demnach im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen.
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Bauvoranfrage für den Bau eines Holzstadels auf FlNr. 899 der Gemarkung Bad Kohlgrub das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Erschließung gesichert ist und eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.05.2022 13:26 Uhr