FlNr. 2763; Erweiterung des bestehenden Gemeindestadels
Daten angezeigt aus Sitzung:
2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der in 1997 auf FlNr. 2763 errichtete gemeindliche Stadel soll erweitert werden. Um das Feuerwehrhaus zu entlasten, sollen dort historische Geräte, wie zum Beispiel die historische Feuerwehrleiter, gelagert werden. Der bestehende Stadel mit einer Fläche von 139m² (16,00m x 9,04m) wird an der Nordseite abgeschleppt. Die zusätzliche Fläche beträgt 46,62m² (13,50m x 3,67m). Der Anbau erhält, angepasst an das Bestandsgebäude, eine Holzkonstruktion mit Ziegeldacheindeckung.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Danach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist
Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau an den bestehenden Gemeindestadel auf Fl.Nr. 2763.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2022 12:55 Uhr