Sonnenstraße 7; Antrag auf Vorbescheid zur Dacherneuerung und -erhöhung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 1701/1 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Vorbescheid zur Dacherneuerung und -erhöhung eingereicht.
Antragsgegenständlich ist eine Firsterhöhung um 0,70m im Rahmen der erforderlichen Dachsanierung. Darüber hinaus soll unter Berücksichtigung der Ortsgestaltungssatzung (max. 1/3 der Gebäudebreite, min. 30 cm unter First, DN wie Hauptdachneigung) ein Zwerchgiebel errichtet werden. Das Dachgeschoss soll über eine neu zu errichtende Treppe an der Südseite erschlossen werden. Die Zahl der Wohneinheiten (1 WE) bleibt nach Aussage des Bauherrn unverändert. Der neu zu schaffende Platz wird benötigt, um zusätzliche Kinderzimmer unterzubringen. Das DG ist derzeit über eine Holzstiege erschlossen. Im Zuge des Dachgeschossausbaus soll ein neu zu schaffender Zugang über die Garage und dem Hauptflur erfolgen

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.04.2022 bereits mit einem Antrag auf Vorbescheid zur Firsterhöhung um seinerzeit 1,0m beschäftigt. Das Gremium lehnte den Antrag mit der Begründung ab, da sich die geplante Erhöhung nicht in die nähere, prägende Umgebung einfügt. Der Bauherr hat daraufhin eine Umplanung vorgenommen und die gewünschte Firsterhöhung auf 0,70m reduziert. 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung ist im OT Sonnen nicht abschließend geklärt, man kann aber im Hinblick auf die zuletzt erteilten Baugenehmigungen davon ausgehen, dass § 34 BauGB anzuwenden ist. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die maßstabsbildende Umgebungsbebauung weist östlich der Sonnenstraße Bungalows, westlich der Sonnenstraße zwei Vollgeschosse auf. Bei genauerer Betrachtung der Bungalows stellt man fest, dass das gegenständliche Anwesen keinen Kniestock, die umliegenden Gebäude einen konstruktiven oder geringen Kniestock aufweisen. Mit dem in der Umplanung reduzierten Kniestock fügt sich das Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung in die umliegende Umgebung ein.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid zur Dacherneuerung mit Firsterhöhung um 0,70m auf FlNr. 1707/1, Sonnenstraße 7. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid zur Anhebung der Dachneigung um 2° auf 25°bei FlNr. 1707/1, Sonnenstraße 7. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines westseitigen Zwerchgiebels auf FlNr. 1707/1, Sonnenstraße 7. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3

Datenstand vom 09.06.2022 12:55 Uhr