Spengelstraße 6, Errichtung einer Hackschnitzelheizung und Lagerraum


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 1433, Spengelstraße 6, der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Lagerraum eingereicht.
Antragsgegenständlich ist ein 9,75m x 4,81/4,50m großer Kellerraum mit Abgang, in dem ein Heizraum (14,82 m²) sowie ein Hackschnitzelbunker (16,00 m²) untergebracht sind. Die Zufahrt zu dem Bunker erfolgt von Norden aus der Spengelstraße.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag zum Bau einer Hackschnitzelheizung mit Lagerraum im Anwesen Spengelstraße 6. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2022 12:55 Uhr