Wäldle 135a; Neubau eines Milchviehlaufstalles
Daten angezeigt aus Sitzung:
2022-05. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das landwirtschaftliche Anwesen Wäldle 135a der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Errichtung eines Milchviehlaufstalles eingereicht. Antragsgegenständlich ist ein 47,85m x 32,50m großes landwirtschaftliches Gebäude in Stahlbetonkonstuktion. Die Fassade wird mit einer Holzverschalung versehen. Die Dachneigung des Satteldachs beträgt 20°, Eindeckung mit Tondachsteinen, Traufhöhe 3,63m, Firsthöhe 10,53m. Nutzfläche gesamt 1.373 m² inkl. Umkleide, Tankraum, Lager, Computerraum, Technik und Melkstand.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Danach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Der Milchviehlaufstall wird zur Bewirtschaftung der bestehenden Landwirtschaft benötigt. Die landwirtschaftliche Privilegierung demnach offensichtlich gegeben. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung und hält die Vorgaben ein.
Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Milchviehlaufstalles im Anwesen Wäldle 135a.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2022 12:55 Uhr